Ein Kunde aus Österreich hat sich mit einem scheinbar einfachen Auftrag bei mir gemeldet: Ich sollte helfen, einige Produkte bei Amazon anzubieten. Bisher hatte der Händler im eigenen Webshop und über andere Kanäle verkauft, und nun sollten einige Bestseller auch bei Amazon angeboten und direkt über FBA verschickt werden.
Was zunächst einfach klingt, löst schnell eine Kaskade an strategischen Fragen aus: Unter welcher Marke werden die Produkte angeboten? Wem gehören die GTIN/EAN-Codes? Wer tritt als Hersteller auf? Gibt es eine umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland? Eine Verpackungsregistrierung? Werden sämtliche Compliance-Anforderungen bei den Produkten erfüllt (alle Angaben am Label etc.)? Werden diese Anforderungen für alle geplanten Lieferländer erfüllt?
Händler, die seit 10+ Jahren bei Amazon verkaufen, haben die Besonderheiten und die laufenden Verschärfungen der Regeln mitgemacht. Für Händler, die 2026 neu auf einem Marktplatz wie Amazon starten möchten, kann es dagegen einen gewissen Kulturschock geben, da manche Anforderungen strenger sind, als man es vom eigenen Webshop oder vom Ladengeschäft gewohnt ist.
Das Händlerkonto
Neue Amazon-Verkäufer müssen sich im Seller Central registrieren, damit können sie in zahlreichen Amazon-Marktplätzen in Europa verkaufen. Sprich, mit einem Konto in Deutschland kann man auch auf der französischen oder italienischen Amazon-Seite anbieten. Einen eigenen österreichischen Marktplatz gibt es nicht, österreichische Kunden kaufen auf amazon.de.
Das Konto sollte dabei unabhängig von etwaigen anderen (privaten) Amazon-Konten angelegt werden, mit einer separaten E-Mail-Adresse. Aus Sicherheitsgründen sollte die Login-Adresse keine öffentlich bekannte E-Mail-Adresse sein.
Die erste kleine Hürde gibt es beim Festlegen des Firmennamens. Er wird mit dem Namen bei der UID-Nummer abgeglichen und sollte exakt gleich lauten, da die UID-Nummer sonst möglicherweise nicht akzeptiert wird. Wenn bei der UID-Nummer bei einem Einzelunternehmer beispielsweise „Vorname1 Vorname2 Nachname“ steht, dann sollte genau das auch als Firmenname bei Amazon verwendet werden. Dasselbe gilt für die Adresse: Amazon prüft automatisiert gegen die Steuerregister, und schon eine abweichende Schreibweise wie „Straße“ statt „Str.“ kann dazu führen, dass die Prüfung fehlschlägt.
Die Produkte: Hersteller, Marken und GTINs
Wenn man neu bei Amazon verkaufen möchte, muss man sich ganz zu Beginn mit der Logik des Produkt-Katalogs vertraut machen: Jede GTIN (EAN) soll es nur genau ein Mal geben, der Markenhersteller ist in der Regel für die Produktpräsentation verantwortlich. Wenn mehrere Händler das gleiche Produkt (laut GTIN/EAN-Code) verkaufen, dann „teilen“ sie sich eine Produktseite, und nur einer der Händler hat die „Buy Box“, also die Möglichkeit, direkt über einen „In den Warenkorb“-Button zu verkaufen.
Der neue Marktplatz-Verkäufer muss sich nun festlegen: Verkauft er eigene oder fremde Produkte?
Fremde Produkte bei Amazon
Bei fremden Produkten (die schon im Amazon-Katalog vorhanden sind) ist der Verkauf relativ einfach: Man fügt das Produkt-Listing über die GTIN/EAN hinzu, legt den Preis fest und kann verkaufen. Durch die geteilte Produktseite ist es aber so, dass in der Regel nur der günstigste bzw. beste Händler die Buy Box bekommt und tatsächlich verkaufen kann.
Wenn man zum Beispiel ein Produkt wie gewohnt um 19,90 EUR Listenpreis verkaufen möchte, ein anderer Händler das Produkt aber um 15,73 EUR anbietet (vielleicht auch mit gratis FBA-Versand), dann hat man keine Chance, die Buy Box zu bekommen und zu verkaufen. Der Preis ist zwar nicht das einzige Kriterium, auch Lieferzeit, Prime-Fähigkeit und die eigene Verkäuferleistung zählen mit – bei einem solchen Preisabstand hilft das aber wenig. Man kann nur darauf hoffen, dass der günstigere Händler irgendwann ausverkauft ist und man dann die Buy Box bekommt.
Bei diesen fremden Produkten ist in der Regel der Markenhersteller für die Gestaltung der Produktseite zuständig, er hat zumindest die höchsten Schreibrechte. Oft vernachlässigen Markenhersteller aber ihre Produkt-Listings bei Amazon, weil sie etwa gar nicht an Amazon interessiert sind. Dann kommen die Informationen auf der Produktseite von Händlern, oft von jenem Händler, der das Produkt zuerst bei Amazon angelegt hat. Es werden aber auch Informationen von mehreren Händlern kombiniert.
Das Problem: Jeder Händler ist rechtlich für falsche Informationen verantwortlich (kann abgemahnt werden), hat aber oft keine Möglichkeit, die Informationen verlässlich aktuell zu halten. Insbesondere Händler, die ein Produkt erst Jahre nach der Erstanlage verkaufen, müssen sich oft mit der schrecklichen Produktpräsentation abfinden, etwa mit schlechten Bildern oder kaum aussagekräftigen Bullet-Point-Texten.
Fremde Produkte bei Amazon sind nicht mein Spezialgebiet, aber kurz zu den Erfolgsfaktoren: Man sollte sehr gute Einkaufskonditionen haben, sehr günstige eigene Logistikkosten und sehr gute Versandkonditionen. Man sollte also der günstigste Anbieter sein können und nach Abzug der signifikanten Gebühren noch Gewinn machen können. In umkämpften Branchen werden von Profis oft auch „Repricer“ eingesetzt, das ist Software, die die Preise mehrmals täglich automatisch anpassen kann, um möglichst oft die Buy Box zu bekommen und den Profit zu optimieren. Daher kommen dann auch krumme Preise wie 15,73 EUR.
Wer sich mit diesen Handelsbedingungen nicht anfreunden kann, der sollte eher keine Fremdprodukte bei Amazon verkaufen.
Eigene Produkte bei Amazon
Etwas angenehmer wird der Amazon-Handel, wenn man eigene Produkte verkaufen kann. Im Idealfall hat man dann die volle Kontrolle über die Produktseite und ist oft auch der einzige zugelassene Verkäufer für das Produkt. Eine Ausnahme sind Hersteller und Markeninhaber, die selbst bei Amazon verkaufen und auch anderen Händlern den Amazon-Verkauf ihrer Produkte erlauben.
Aber was ist ein „eigenes“ Produkt? Man muss ein Produkt dazu nicht selbst in der eigenen Fabrik herstellen, sondern sich mit seiner Marke, GTIN und seiner Firmenadresse am Etikett als verantwortlich erklären. Wer in Fernost Produkte mit seiner Marke herstellen lässt, sie nach Europa importiert und dann bei Amazon verkauft, ist der verantwortliche Hersteller und kann das Produkt als eigenes Produkt bei Amazon verkaufen.
Auf das korrekte Zusammenspiel von Marke, GTIN und Herstelleradresse – am Produktetikett und online bei Amazon – sollte man mittlerweile peinlich genau achten. Früher übliche Tricks, wie die Verwendung des eigenen Shop-Namens als „Marke“, sind heute nicht mehr zu empfehlen, da die Compliance-Vorgaben in der EU und die daraus resultierenden Kontrollen bei Amazon sehr streng geworden sind.
Wenn man eigene Produkte bei Amazon verkaufen möchte, dann sollte man eine eigene Marke besitzen, die in einem Markenregister (z. B. als EU-Marke) registriert ist. Diese Marke kann man dann bei Amazon hinterlegen, der Markenregister-Eintrag wird dabei überprüft. Weiters sollte man GTINs offiziell bei GS1 registrieren. Die Marke und die GTIN müssen natürlich auf die eigene Firma registriert werden. Amazon gleicht die GTIN auch gegen die GS1-Datenbank ab: Stimmt der dort hinterlegte Firmen- oder Markenname nicht mit dem Listing überein, wird das Angebot abgelehnt oder nachträglich gesperrt. Billig zugekaufte EAN-Codes aus dritter Hand fallen bei dieser Prüfung durch.
Bei bestimmten Produktarten wie Elektrogeräten benötigt man in Deutschland auch eine WEEE-Nummer, die mit der Marke verknüpft ist. Registriert wird bei der Stiftung EAR jeweils je Marke und Geräteart. Die WEEE-Nummer wird dann bei Amazon hinterlegt und mit der Marke abgeglichen. Wenn man nun die Produkte mit Marke A angelegt hat, die WEEE-Registrierung aber nur Marke B abdeckt, dann funktioniert das nicht. Eine nachträgliche Änderung der Marke ist bei einem Amazon-Produkteintrag kaum möglich.
Wenn man alle strengen Vorgaben erfüllt, hat man beim Verkauf von eigenen Produkten bei Amazon gewisse Freiheiten, von denen Händler von Fremdprodukten nur träumen können. Man hat die vollständige Kontrolle über die Produktseite (Bilder, Bullet-Points, alle weiteren Angaben) und kann auch A+ Inhalte und einen eigenen Marken-Shop erstellen. Man kann Preise relativ frei festlegen und kann Nachahmer-Anbieter vom Produkt-Listing entfernen lassen. Man kann Werbung machen und profitiert davon, dass man dann auch selbst verkauft, und nicht ein anderer Händler, der sich gerade die Buy Box geschnappt hat. Man „besitzt“ also in gewisser Weise den Produkt- und Markenauftritt, fast so, wie man es vom eigenen Webshop gewohnt ist.
Compliance: Verpackung, Elektro, Produktsicherheit
Amazon ist als Marktplatz gesetzlich verpflichtet, die Registrierungsnummern der Verkäufer zu prüfen. Was früher ein theoretisches Abmahnrisiko war, ist heute eine automatisierte Kontrolle im Verkäuferkonto: Die Nummern werden im Seller Central unter „Regulatorische Compliance“ hinterlegt und gegen die staatlichen Register abgeglichen. Fehlt eine Nummer, oder stimmt sie nicht mit dem Registereintrag überein, werden die betroffenen Angebote deaktiviert.
Bei Verpackungen braucht man in Deutschland zwei Dinge, die gerne verwechselt werden: die Registrierung im Verpackungsregister LUCID bei der Zentralen Stelle und die Systembeteiligung, also den kostenpflichtigen Lizenzvertrag mit einem dualen System. Ohne LUCID-Nummer kann man bei Amazon nicht verkaufen, ohne Systembeteiligung ist die Registrierung wertlos. Betroffen sind Versand- und Verkaufsverpackungen, auch beim reinen Weiterverkauf fremder Ware.
Seit 12. August 2026 gilt zusätzlich die EU-Verpackungsverordnung PPWR, und für österreichische Händler ist das der wichtigste Punkt des Jahres: Wer verpackte Ware direkt an Endkunden in Deutschland liefert und dort keine Niederlassung hat, muss in Deutschland einen verpackungsrechtlichen Bevollmächtigten benennen. Der übernimmt Mengenmeldung, Finanzierung und Entsorgungspflichten, nur die LUCID-Registrierung bleibt eine höchstpersönliche Pflicht. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht, und das Prinzip gilt wechselseitig in allen EU-Ländern. Wer über Pan-EU in sechs Länder verkauft, braucht sechs Registrierungen und in der Regel auch sechs Bevollmächtigte.
Dazu kommen die produktbezogenen Pflichten. Elektrogeräte brauchen die WEEE-Registrierung je Marke und Geräteart, Batterien eine eigene Registrierung. Seit der Produktsicherheitsverordnung GPSR (13. Dezember 2024) benötigt praktisch jedes Non-Food-Produkt eine verantwortliche Person in der EU, deren Name und Anschrift am Produkt oder auf der Verpackung stehen müssen – und zusätzlich im Amazon-Listing. Wer aus Fernost importiert, ist diese verantwortliche Person meistens selbst. Fehlt der Eintrag, bleibt das Listing gesperrt.
Der praktische Kern dahinter: Diese Pflichten hängen am Zielland, nicht am Marktplatz. Ein Klick, der ein Produkt für Frankreich freischaltet, erzeugt französische Registrierungspflichten. Die Frage, in welche Länder man liefern will, sollte man daher früh klären, und die regulatorischen Kosten für den Versand in mehrere Auslandsmärkte einkalkulieren.
FBA-Versand und die Umsatzsteuer
Die Idee des österreichischen Kunden war grundsätzlich gut: Wenn man Produkte mit FBA (Versand durch Amazon) versenden lässt, dann kann man auch als kleiner Händler mit großen Firmen konkurrieren. Man kann Produkte 1x pro Woche zum FBA-Lager schicken, Amazon kümmert sich um den superschnellen Versand, den die Endkunden so lieben.
Hürden gibt es aber dank des EU-Umsatzsteuerrechts (Stand September 2026): In jedem Lagerland benötigt man eine umsatzsteuerliche Registrierung. Österreichische Händler müssen also sofort beim zuständigen Finanzamt München eine deutsche Steuernummer und UID-Nummer beantragen und für Waren, die innerhalb Deutschlands verkauft werden, auch direkt in Deutschland (nicht über den OSS!) die Umsatzsteuer abführen. Für grenzüberschreitend versendete Waren kann die USt. dagegen über den OSS abgeführt werden. Das geht alles, aber man sollte steigende Kosten bei Steuerberater und Buchhaltung einkalkulieren, da die Buchhaltung komplexer wird.
Deutsche Händler haben hier einen Vorteil: Sie können FBA-Lager in Deutschland nutzen und benötigen dafür keine zusätzliche USt.-Registrierung. Aber: Sie müssen sehr genau darauf achten, dass Ware ausschließlich in Deutschland gelagert wird. Amazon macht es sehr einfach, die Lagerung in weiteren Ländern zu aktivieren: in Polen und Tschechien über das Zentraleuropa-Programm, was FBA-Gebühren spart, oder gleich in mehreren Ländern über Pan-EU, was den lokalen Versand in Ländern wie Frankreich oder Spanien ermöglicht. Der Kostenunterschied: Wer ausschließlich in Deutschland lagert und nicht am Zentraleuropa-Programm teilnimmt, zahlt derzeit 0,26 EUR Aufschlag je Einheit, die aus einem deutschen Logistikzentrum versendet wird.
Was man bei Amazon/FBA mit wenigen Klicks aktivieren kann, führt dann aber zu umfangreichen Steuerpflichten in anderen EU-Ländern, die für kleine Händler (und deren Steuerberater) schwierig zu bewältigen sind. Erst bei mehreren Mio. EUR Amazon-Umsatz würde ich ein so komplexes Steuer-Setup derzeit empfehlen.
Bei den USt.-Regeln zeichnet sich allerdings eine Erleichterung ab: Mit dem EU-Paket ViDA soll der OSS ab 1. Juli 2028 auch das Verbringen eigener Ware in ein anderes EU-Land und lokale Lieferungen aus ausländischen Lagern abdecken. Die separate Registrierung in jedem einzelnen Lagerland würde damit für FBA-Händler weitgehend entfallen. Bis dahin gilt die heutige Rechtslage, und wer heute startet, plant besser mit ihr.
Gebühren, Werbung und Preiskalkulation
Wer Preiskalkulationen im Stil von „Netto-EK-Preis x 2 + USt. = Brutto-VK-Preis“ gewohnt ist, der muss bei Marktplätzen wie Amazon umdenken. Insbesondere die korrekte Berechnung der Marktplatz-Gebühr und der FBA-Versandkosten ist essentiell, um Profit machen zu können. Weiters kommen noch die Kosten für (oft obligatorische) Werbung und für Retouren hinzu, die man korrekt berücksichtigen muss.
Die Versandkosten sind bei Amazon oft in den Produktpreis einkalkuliert. Beim FBA-Versand ist das sogar Pflicht: Der Versand ist für Kunden immer „gratis“, der Händler bezahlt FBA-Kosten für jede verkaufte Einheit und muss sie in den Produktpreis einkalkulieren.
Beim Eigenversand (FBM) können oft noch Versandkosten festgelegt werden (etwa je Paket oder je Produkt), das kann bei besonders günstigen Produkten (unter etwa 10–20 EUR VK-Preis), die oft mehrfach gekauft werden, noch sinnvoll sein. Aber meist ist es besser, es so wie Amazon zu machen und „gratis“ Versand anzubieten, der im Produktpreis enthalten ist. Das sind Amazon-Kunden seit vielen Jahren gewohnt, sie lieben es, auch wenn sie dadurch effektiv oft mehr bezahlen.
Die wichtigsten Kosten-Faktoren beim Amazon-Verkauf
Vorweg der kleinste Posten: Das professionelle Verkäuferkonto kostet 39 EUR netto pro Monat, unabhängig vom Umsatz.
Die Verkaufsprovision liegt in den meisten Kategorien bei etwa 15 % vom Brutto-Verkaufspreis (inkl. Versand), je nach Kategorie kann sie auch niedriger liegen. Hier müssen Händler schon genau zu rechnen beginnen: Bei einem Produkt mit 20 EUR VK-Preis (inkl. Versand) zahlen Händler 3 EUR netto Verkaufsprovision (15 %). Sie erhalten bei 19 % USt. aber nur 16,81 EUR netto ausbezahlt. Die Verkaufsprovision sollte man beim Netto-Erlös abziehen, und dadurch werden aus 15 % gleich knappe 18 % (auf den Netto-Preis bezogen).
Die FBA-Gebühren werden je verkaufter Einheit berechnet. Bei kleinen und leichten Produkten sehen sie recht günstig aus, vergleichbar mit dem Versand eines Großbriefs, Kleinpakets, Päckchens oder wie die günstigste Post-Versandart gerade genannt wird. Man zahlt beispielsweise 3 EUR – pro Einheit. Wenn der Amazon-Kunde 10 Einheiten bestellt, dann zahlt man 30 EUR für den Versand durch Amazon, auch wenn der eigene Versand nur 5 EUR gekostet hätte. Da diese Versandkosten im Produktpreis enthalten sind, zahlen auch Amazon-Kunden beim Kauf von 10 Einheiten oft deutlich mehr, als sie in einem Händler-Webshop bezahlen würden. Dazu kommen monatliche Lagergebühren nach Volumen, die im Weihnachtsquartal deutlich steigen, sowie Zuschläge für Langzeitlagerung.
Die Retouren (bei Amazon für Kunden relativ bequem) sind beim FBA-Versand auch für Händler einfach: Der Kunde sendet zu FBA zurück, Amazon prüft, ob das Produkt wiederverkaufsfähig ist, und lagert es wieder ein, der Kunde bekommt das Geld zurück. Der Händler hat hier kein Mitspracherecht, kann darauf keinen Einfluss nehmen. Dafür sind die Retourengebühren schon in den FBA-Kosten enthalten. Beim FBM-Versand wird es unangenehmer: Händler müssen praktisch kostenlosen Rückversand anbieten, und in der Regel auch über die von Amazon bereitgestellten Prozesse. Sprich, der Kunde bekommt auf Kosten des Händlers von Amazon ein „gratis“ Retourenlabel, dem Händler werden happige Kosten von 6,30 EUR netto für ein DHL-Paket abgezogen, auch wenn man das Produkt mit einem Brief zurückschicken könnte. Große Händler können ein eigenes DHL-Konto anbinden und so etwaige selbst verhandelte günstigere Tarife nutzen.
Werbung muss auf der Amazon-Plattform immer häufiger geschaltet werden, um sichtbar zu sein. Warum ist das so? Kunden suchen über die Suchfunktion nach einem Produkt, und früher haben sie dann auch die besten Suchergebnisse ganz oben eingeblendet bekommen. Wenn jemand nach einer „Bosch-Bohrmaschine“ gesucht hat, dann hat er ganz oben die am besten passenden Angebote dazu gesehen. Seit einigen Jahren haben Plattformen begonnen, ganz oben Werbeanzeigen anzuzeigen, die organischen Suchergebnisse sind nach unten gerückt (ganz wie bei Google-Suchergebnissen). Ein Konkurrent wie beispielsweise Makita kann nun Werbung buchen, um bei der Suche nach „Bosch-Bohrmaschinen“ ganz oben die eigenen „Makita-Bohrmaschinen“ anpreisen zu können. Bosch muss, um das zu verhindern, seinerseits Werbung schalten und mehr als Makita bieten, um bei der Suche mit den eigenen Produkten weiterhin ganz oben zu stehen. So verdient Amazon als Plattform-Betreiber Geld, das Händler bei der Kostenrechnung als Gebühren berücksichtigen müssen.
Kalkulation der Preise und Controlling
Ich empfehle die Erstellung einer Kalkulationstabelle, mit der die Kostenfaktoren und die USt. für jedes einzelne Produkt berechnet werden können. Sehr ähnliche Produkte können natürlich gemeinsam kalkuliert werden. Aber sobald es Unterschiede bei Gewicht und Maßen (FBA-Gebühren!) und beim Preis gibt, sollte jedes Produkt einzeln betrachtet werden.
Dabei kann man auch nicht beliebige Preise mit beliebigen Margen kalkulieren – der Verkaufspreis muss im Amazon-Marktumfeld konkurrenzfähig sein. Man sollte eine gewisse Roh-Marge erhalten (je nach Produktpreis durchaus 50–100 % vom EK-Preis), um einen Puffer für Retourenkosten und Werbung zu haben – beides lässt sich erst bei der Nachkalkulation sauber berücksichtigen.
Wenn man viele Produkte hat, dann kann man die Preise für wenige typische Produkte kalkulieren und daraus ein Berechnungsmodell ableiten, das man bei allen anderen Produkten anwendet.
Gewisse Freiheiten für die Festlegung der eigenen Preise hat man nur, wenn man eigene Produkte verkauft. Wenn man bei Fremdprodukten um die Buy Box konkurrieren muss, dann ergibt sich der mögliche VK-Preis aus den Preisen der Konkurrenten. Eine sorgfältige Preiskalkulation ist trotzdem nötig, da man nur dann weiß, ob man zu den Marktpreisen überhaupt eine Marge erwirtschaften kann.
Für die Nachkalkulation und das Controlling empfehle ich die Nutzung des Cloud-Tools „Sellerboard“. Damit kann man den Deckungsbeitrag nach Abzug von Gebühren, Retourenkosten und Werbekosten auf Produktebene relativ genau berechnen.
Fazit
Ja, der Amazon-Verkauf kann auch heute noch neu als Vertriebskanal aufgebaut werden. Das muss mittlerweile aber gründlich geplant werden, und das Budget für den ernsthaften Aufbau sollte vorhanden sein. Die Zeiten, in denen bei Amazon „irgendwelche“ Produkte, so wie früher bei eBay, eingestellt und verkauft werden konnten, sind vorbei.
Auffällig ist dabei, wie früh die wichtigen Entscheidungen fallen. Marke, GTIN, Herstellerangaben am Etikett und die Wahl des Lagerlandes legen fest, was später überhaupt möglich ist. Wer diese Punkte erst nach dem Start klärt, muss Listings im schlechtesten Fall komplett neu aufbauen – und wer vorher nicht durchgerechnet hat, merkt erst nach einigen Monaten, dass die Marge die Gebühren nicht trägt.
Wo ich helfen kann
Vielleicht steht bei dir der Amazon-Start noch bevor, und es ist unklar, ob sich das Sortiment dort überhaupt rechnet. Vielleicht läuft ein Amazon-Konto bereits, aber die Zahlen passen nicht, oder einzelne Listings sind wegen Compliance-Themen gesperrt. Die Arbeit beginnt in allen Fällen an derselben Stelle: das Sortiment kennenlernen, die Struktur aus Marke, GTIN, Herstellerangaben und Ländern prüfen, rechnen und eine Strategie festlegen.
Ich unterstütze bei der strategischen Planung und bei der Neuausrichtung des Amazon-Vertriebs, insbesondere dann, wenn eigene Produkte unter der eigenen Marke verkauft werden sollen. Bei der Umsetzung helfe ich ebenfalls gerne, von der Kalkulation über Logistik-Planung, Content-Erstellung, Compliance und Amazon-PPC-Werbung bis zu Schnittstellen-Anbindungen und Nachkalkulation.
Dabei arbeite ich über meinen eigenen Firmenchat oder über ein vergleichbares System direkt mit den Inhouse-Beschäftigten des Kunden und mit anderen beteiligten Dienstleistern zusammen. So werden alle Vorgänge dokumentiert, Wissen wird weitergegeben und bleibt in der Firma des Kunden.
Schildere mir kurz, worum es bei dir geht, per E-Mail oder telefonisch. Ich melde mich innerhalb von ein bis zwei Werktagen mit einer ersten Einschätzung.